Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln sind ein wichtiger Teil eines ausgewogenen Naturkreislaufs – auch zum großen Nutzen für uns Menschen. So bestäuben sie tausende von Nutz- und Wildpflanzen, produzieren selbst Lebensmittel und tragen dazu bei, die Erträge von Obstbauern und Landwirten zu sichern.
Jedes Jahr häufen sich im Frühjahr beginnend bis hinein in den Herbst die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema im oder am Haus auftretender Bienen, Wespen, Hornissen oder Hummeln.
Alle wildlebenden Tiere stehen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz unter allgemeinem Artenschutz. Sie dürfen ohne vernünftigen Grund nicht getötet werden. Hornissen, Hummeln sowie alle Wildbienen stehen als Einzelarten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Artenschutz. Maßnahmen an deren Nestern dürfen nur in Ausnahmefällen erfolgen und erfordern immer eine Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Wer ohne Genehmigung ein Nest entfernt oder Tiere abtötet, macht sich strafbar!
In vielen Fällen kann aber auf die Entfernung des Nestes verzichtet werden; für die Dauer eines Sommers ist ein friedliches Miteinander oft möglich. Sollte die Beseitigung eines Nestes unvermeidlich sein, ist die umweltfreundlichste Methode die Umsiedlung der Tiere. Fachgerechte Nestumsiedlungen nehmen Imker, Naturschutzverbände sowie darauf spezialisierte Fachfirmen vor.
Nur in wirklichen Notfällen (echte Insektengiftallergie, Nest in Wohnräumen von Kleinkindern oder Kranken) und wenn eine Umsetzung technisch nicht möglich ist, kann nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde eine Abtötung vorgenommen werden.
Honigbienen, die von Imkern gehalten werden, entfliegen manchmal zur Schwarmzeit (im Mai - Juni eines Jahres). Sollte sich in der Schwarmzeit ein Schwarm z.B. in einem Baum niederlassen, kann ein ortsansässiger Imker schnell Hilfe leisten und die Honigbienen einfangen. Diese Tiere wirken zwar durch ihr anfänglich wildes Herumfliegen bedrohlich, sind jedoch völlig friedfertig, da sie kein Nest zu verteidigen haben.